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Verarbeitungsverzeichnis

Jedes Unternehmen muss grundsätzlich ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 DSGVO führen. Achtung Stolperstein! Anfangen ist angesagt – nicht eine komplizierte Matrix ausfüllen. Das VVT soll einen Überblick geben

Empfänger von Daten im Drittland

Übermittlungen an ein Drittland (Art.44 DSGVO) Im Verarbeitungsverzeichnis und in den Datenschutzhinweisen sind die Empfänger von Daten anzugegeben. Dabei soll unterschieden werden, ob sich die Empfänger in einem Drittland befinden

Drittland und kein Land in Sicht

Schrems 2 Der Wegfall des Privacy Shields und damit des Angemessenheitsbeschlusses für den Datentransfer in die USA hat zu übermäßiger Verunsicherung und erhöhtem Handlungsbedarf geführt. Wenn Sie erfahren wollen, was

„Whistleblower“ Richtlinie

Die sogenannte „Hinweisgeberrichtlinie“ (engl. Whistleblower) soll Personen schützen, welche Verstöße gegen das Unionsrecht melden wollen. Wenn Sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigten oder erfahren wollen, können Sie sich hier informieren.

TTDSG

Das Telekommunikation-Telemedien-Daten-schutz-Gesetz (TTDSG) vereint die datenschutz-rechtlichen Vorgaben aus dem TMG und dem TKG. Wenn Sie eine Webseite betreiben oder erfahren wollen, warum Sie das betrifft, können Sie sich hier informieren.

DIS Daten- und Informationsschutz