„Whistleblower“ Richtlinie

„Whistleblower“ Richtlinie

Die sogenannte „Hinweisgeberrichtlinie“ (engl. Whistleblower) soll Personen schützen, welche

Verstöße gegen das Unionsrecht melden wollen.

Wenn Sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigten oder erfahren wollen, können Sie sich hier informieren.

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Ein internes Meldesystem muss die Vertraulichkeit und den Schutz des Hinweisgebers sicherstellen können.

Der Verlust der Vertraulichkeit kann zu Repressalien beim Heinweisgeber führen. Dieser Umstand verlangt entsprechende datenschutzkonforme technische und organisatorische Maßnahmen.

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Am 16. Dezember 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU-Hinweisgeberrichtlinie) in Kraft getreten. Sie soll den Schutz von Hinweisgebern auf ein EU-weit einheitliches Niveau heben. Die Mitgliedstaaten hatten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.